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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung eines Projekts zum Thema „Geistes- und Sozialwissenschaften: Forschung, Vernetzung, Perspektiven“, Bundesanzeiger vom 19.08.2020

Vom 28.07.2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Geistes-, und Sozialwissenschaften nehmen eine Schlüsselrolle für das Verständnis unserer Vergangenheit und Gegenwart sowie für eine nachhaltige Gestaltung unserer Zukunft ein: Sie reflektieren gesellschaftliche Entwicklungen und Systeme, erarbeiten Orientierungs- und Handlungswissen über die Gesellschaft und schaffen damit wichtige Grundlagen für Entscheidungen zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Deshalb stärkt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschung, Strukturen und Transfer in den Geistes- und Sozialwissenschaften mit dem Rahmenprogramm „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ (2019 bis 2025).

Innerhalb des Rahmenprogrammschwerpunkts „Gestaltungs- und Entwicklungsräume für die Wissenschaft schaffen“ bietet das BMBF Förderangebote, die beispielsweise wissenschaftliche Freiräume im internationalen Kontext schaffen, die Weiterentwicklung und Stärkung von Disziplinen und Forschungsfeldern vorantreiben und Experimentierräume für Zukunftsfragen eröffnen. In diesem Kontext wird mit der Förderrichtlinie „Geistes- und Sozialwissenschaften: Forschung, Vernetzung, Perspektiven“ ein wissenschaftliches Begleitvorhaben ausgeschrieben.

Das Begleitvorhaben soll die Internationalisierung und die Vernetzung der Geistes- und Sozialwissenschaften im Bereich ausgewählter Förderlinien des BMBF unterstützen (vor allem Maria-Sibylla-Merian-Centres, Käte Hamburger Kollegs, Regionalstudien-Zentren und -Verbünde) und durch Forschung zur Entwicklung des Förderbereichs beitragen. Angesichts erheblicher globaler Unterschiede in der Forschungssituation in den Geistes- und Sozialwissenschaften existiert ein großes Interesse an Wissen über Bedingungen und Entwicklungen von Geistes- und Sozialwissenschaften weltweit. Dieses Wissen ist Voraussetzung für gelingende Internationalisierung, erfolgreiche und nachhaltige Forschungskollaborationen und den Abbau globaler Wissensasymmetrien.

Ziel der Bekanntmachung ist es, „globales Wissen“ in unterschiedlichen politischen, sozialen und ökonomischen Gesellschaften im Kontext der Geistes- und Sozialwissenschaften zu erzeugen.

Das Vorhaben soll dazu:

  1. in der Hauptsache Grundlagenforschung in der Wissenschaftsforschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften durchführen,
  2. darüber hinaus Wissen zu wissenschaftlichen und strukturellen Bedingungen der Geistes- und Sozialwissenschaften – national wie international – erfassen, in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen stellen und in die Beratung zu Prozessen und Vorschlägen im Kontext der BMBF-Förderung in den Geistes- und Sozialwissenschaften einspeisen sowie
  3. die Vernetzung ausgewählter Förderlinien des BMBF befördern.

Mit diesen Aktivitäten leistet das Begleitvorhaben auch eine Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu strategischen Fragen im Kontext der übergeordneten Ziele des Rahmenprogramms „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“.

Das wissenschaftliche Begleitvorhaben wird durch weitere Maßnahmen des BMBF ergänzt, die zum einen die öffentliche Sichtbarkeit für die Forschungsleistungen der Geistes- und Sozialwissenschaften erhöhen (Wissenschafts­festival) sowie zum anderen die Netzwerkbildung und den wissenschaftlichen Austausch in ausgewählten geistes- und sozialwissenschaftlichen Förderlinien (siehe oben) des BMBF befördern (Netzwerktreffen). Das Vorhaben arbeitet in diesem Zusammenhang auch mit einem vom BMBF berufenen Experten-Panel zusammen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie „Geistes- und Sozialwissenschaften: Forschung, Vernetzung, Perspektiven“ beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Einzelvorhaben oder ein Verbundvorhaben mit maximal drei Teilprojekten im Forschungsfeld der Geistes- und Sozialwissenschaften, vorzugsweise in der Wissenschaftsforschung, zu fördern.

Das Vorhaben generiert im Austausch mit den Zuwendungsempfängern der in Nummer 1.1 genannten BMBF-Förderlinien Informationen zu den Potenzialen hinsichtlich der Verknüpfung der Themenbereiche der Förderrichtlinien Maria-Sibylla-Merian-Centres, Käte Hamburger Kollegs, Regionalstudien sowie gegebenenfalls weiterer angrenzender BMBF-Förderrichtlinien und erstellt Synthesen im Sinne einer kontinuierlichen Beobachtung. Das Vorhaben führt Grundlagenforschung durch und liefert wissenschaftliche Expertise mit folgendem Aufgabenspektrum:

Grundlagenforschung zu historischen und gegenwärtigen Bedingungen der Geistes- und Sozialwissenschaften (im globalen Vergleich)

  1. Im Vorhaben werden grundlegende Bedingungen geistes- und sozialwissenschaftlicher Wissensproduktion in unterschiedlichen sozialen, ökonomischen und politischen Systemen sowie unter verschiedenen kulturellen Voraussetzungen erforscht. Der Fokus soll hierbei auf aktuellen Forschungsthemen und -paradigmen liegen.
  2. Das Vorhaben erforscht die Bedingungen der Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Kooperationsformate und internationalen Zusammenarbeit im globalen Vergleich. Es analysiert Forschungen in diesem Themenbereich, führt diese zusammen und baut mit eigener Forschung auf diesen auf.
  3. Das Vorhaben erarbeitet Wissen/Expertise über Instrumente und Kooperationsformate internationaler Forschungszusammenarbeit und identifiziert Formate, die unterstützen können, bestehende (Wissens-)Asymmetrien zu beheben.
  4. Das Vorhaben bringt seine Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein, insbesondere über Publikationen. Darüber hinaus sollen relevante Ergebnisse im Rahmen von zwei jeweils jährlich stattfindenden Veranstaltungen im BMBF-Förderbereich Geistes- und Sozialwissenschaften (Wissenschaftsfestival und Netzwerktreffen der Projekte im Bereich Maria-Sibylla-Merian-Centres, Käte Hamburger Kollegs, Regionalstudien) präsentiert und diskutiert werden.

Die Ergebnisse der Aktivitäten des Vorhabens sollen in regelmäßigen Abständen an das BMBF vermittelt werden, um die Prozesse in den Förderlinien zu begleiten.

Vorzusehen sind zwei jährliche Projektmeetings von Bundesministerium für Bildung und Forschung, Experten-Panel und Vorhaben, vorzugsweise in Bonn, sowie regelmäßiger Austausch zu übergreifenden Themen (z. B. gesellschaftliche Herausforderungen, Nachwuchsförderung, Forschungsdaten-management, Digitalisierung, Transfer).

Für die Projektmeetings liefert das Vorhaben aktuelle Daten zum Stand der oben genannten Grundlagenforschung und Expertise. Die Ergebnisse der Projektmeetings sollen nach Absprache mit BMBF/Projektträger gegebenenfalls auch für den Transfer an verschiedene Zielgruppen in Politik, Wissenschaft und Fachöffentlichkeit aufbereitet werden.

Erwartet werden vom Antragsteller ausgewiesene wissenschaftliche Expertise sowie eine hervorragende Kenntnis der nationalen und internationalen geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungslandschaft und ihrer Rahmenbedingungen.

Das BMBF geht von einem Eigeninteresse des Zuwendungsempfängers an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Nicht antragsberechtigt sind Zuwendungsempfänger der genannten BMBF-Förderlinien (Maria-Sibylla-Merian-Centres, Käte Hamburger Kollegs, Regionalstudien).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden. Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert wird im Rahmen dieser Fördermaßnahme ein Einzelprojekt oder ein Verbundprojekt aus maximal drei Teilprojekten. Verbundprojekte setzen sich aus Forschungsteams verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen/Hochschulen bzw. Organisationen mit Bezug zur geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung zusammen. Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen/Interessenten vorausgesetzt.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)*.

Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter der antragstellenden Institution muss durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Zuwendungen können für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt werden.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Förderfähig sind grundsätzlich folgende Positionen:

Personalausgaben

  • Projektleitung und wissenschaftliches Personal;
  • projektbezogene Bürosachbearbeiterinnen/-sachbearbeiter (für Publikationen, datenbezogene Aufgaben, Veranstaltungen etc.).


Sächliche Verwaltungsausgaben

  • Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen vorkalkulatorisch mit bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben (Position 0824 des Gesamtfinanzierungsplans) pauschal veranschlagt und mittels Belegen im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
  • Nicht unter die oben genannten sächlichen Ausgabearten fallen weitere Sachausgaben z. B. für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Diese sind nicht innerhalb des pauschalierten Ansatzes zu kalkulieren, sondern separat (siehe unten).

Reisekosten

  • Für Dienstreisen ins Inland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von bis zu 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden. Für Dienstreisen ins Ausland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz beruhend auf Schätzwerten pro Person vorgelegt werden. Die Anforderung weitergehender Erläuterungen für Dienstreisen/Inland bzw. Ausland bleibt vorbehalten.

Vergabe von Aufträgen, Veranstaltungskosten

  • Es können Mittel für die Vergabe von Aufträgen, für die Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Workshops) sowie für Publikationen beantragt werden. In begründeten Fällen können in kleinerem Umfang auch Mittel für Aufträge zum Erstellen von Studien und Analysen beantragt werden.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem Bundesministerium für Bildung und Forschung oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR-Projektträger

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerinnen sind:

Dr. Kerstin Lutteropp

Telefon: 02 28/38 21-16 42
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: Kerstin.Lutteropp@dlr.de

Dr. Claudia Hauser

Telefon: 02 28/38 21-18 42
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: claudia.hauser@dlr.de
Internet: https://www.dlr.de/pt/

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim DLR-Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen
( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung eines förmlichen Förderantrags mit dem DLR-Projektträger Kontakt für eine Beratung aufzunehmen.

7.2 Einstufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist offen und kompetitiv sowie einstufig angelegt.

Dem DLR-Projektträger sind bis spätestens 30. November 2020 vollständige förmliche Förderanträge in schriftlicher sowie elektronischer Form über das Internetportal
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=METAVORHABEN vorzulegen.

Förmliche Förderanträge

Die Vorhabenbeschreibung darf maximal 20 Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Arial Schriftgröße 11). Gesondert ist ihr ein Deckblatt voranzustellen, dem die antragstellende Institution, die hauptverantwortliche Person, die kalkulierte Fördersumme (Grobplanung) sowie die Laufzeit zu entnehmen ist.

Die Vorhabenbeschreibung soll die fachliche Eignung und die konzeptionelle Herangehensweise des Antragstellers darlegen und dabei folgende Gliederungspunkte enthalten:

a) Nachweis der fachlichen Eignung:

  • Nachweis fundierter Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften sowie Darstellung der wissenschaftlichen Expertise in der Wissenschaftsforschung inklusive einschlägiger Vorarbeiten und zentraler Publikationen,
  • Vorstellen bestehender nationaler und internationaler fachlicher Netzwerke sowie gegebenenfalls Kooperationspartner im In- und Ausland (ein Nachweis über LOIs oder Kooperationsvereinbarungen ist vorzulegen),
  • Darstellung der wissenschaftlichen und administrativen Expertise und Erfahrung im Bereich von Analyse und Monitoring in den Geistes- und Sozialwissenschaften (national und international) inklusive Angabe von Referenzprojekten.

b) Umsetzungskonzept:

Das Umsetzungskonzept soll konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der in Nummer 1.1 genannten Ziele darstellen. Erwartet werden

  • Aussagen dazu, welche konkreten Fragen der Wissenschaftsforschung im Kontext des in Nummer 2 skizzierten Forschungshorizonts bearbeitet werden sollen (inklusive Darstellung des wissenschaftlichen Outputs);
  • Aussagen dazu, wie Wissen über Bedingungen der Geistes- und Sozialwissenschaften weltweit bzw. konkrete Länderexpertise eingeholt und ausgewertet wird, inklusive Aussagen zu Strategien, Methodik, Instrumentenwahl, Informations- und Datenaufbereitung sowie gegebenenfalls zur Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern;
  • Vorschläge dazu, wie das im Rahmen des Projekts erworbene Wissen zu Bedingungen der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie zu den oben genannten Förderlinien in einen übergreifenden gesellschaftlichen Rahmen gestellt werden kann;
  • Vorschläge dazu, wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die wissenschaftliche und strukturelle Ver­netzung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, vorzugsweise der oben genannten BMBF-Förderlinien weiter angeregt werden kann (unter Berücksichtigung thematischer Synergien in den Förderlinien);
  • Vorschläge, wie das BMBF durch weitere Beratungsformen in der künftigen Ausgestaltung der BMBF-Förderung in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften unterstützt werden kann.

Ein detaillierter Finanzplan inklusive Vorkalkulationen für Posten in Position 0835 (Ausgaben für Aufträge etc.) sowie ein Zeit- und Arbeitsplan/Darstellung der Arbeitspakete (Balkenplan) sind zu ergänzen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Begutachtung

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter bewertet und geprüft:

  • wissenschaftliche Expertise in der Wissenschaftsforschung mit Schwerpunkt Geistes- und Sozialwissenschaften, Qualität der wissenschaftlichen Fragestellungen;
  • Kenntnisse von Strukturen und Bedingungen der nationalen und internationalen Forschung in den Geistes- und Sozialwissenschaften, internationale Vernetzung;
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Analyse von bzw. in der Beratung zu Forschungsprogrammen oder in ähnlichen Feldern;
  • Qualität und Machbarkeit/Umsetzbarkeit der im Umsetzungskonzept vorgestellten Maßnahmen.
  • Erwünscht sind weiterhin Kenntnisse über die Projektförderung des Bundes sowie Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern (vorzugsweise Bund).

Fehlende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Eignung und Fachkunde führen zum Ausschluss.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der eingereichte Projektantrag und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig.

Bonn, den 28. Juli 2020

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. M. Hack

* - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.